Quarter 4: Neue Datenschutzverordnung und Folgen für Unternehmen
Immer wieder treten neue Verordnungen und Richtlinien in Netz auf, so ist es schwierig immer auf dem neuesten Stand zu sein. Zwei wichtige Neuerungen für die Bewegtbildkommuikation sind die Aktualisierung der YouTube-Richtlinien seit Februar 2018 und die Verordnung zur Einbettung von YouTube-Videos auf Webseiten.
Im Februar 2018 trat die neueste Aktualisierung der YouTube-Richtlinien in Kraft. Der Mutterkonzern Google behält es sich nun vor, keine Werbung in Beiträgen mit unangemessenen Inhalten einzublenden. Was als unangemessen gilt, bestimmt hierbei YouTube selbst. Die neuen Kontrollmöglichkeiten sollen nun ermöglichen, die Platzierung der Werbung und ihre Reichweite mitzubestimmen. Des Weiteren tritt bei YouTube ein neues Regelwerk für die Monetarisierung von YouTube-Kanälen in Kraft. Kleine YouTube-Kanäle müssen zukünftig mindestens 1.000 Abonnenten und eine Wiedergabezeit von 4.000 Stunden in den vergangenen zwölf Monaten vorweisen damit sie Werbeeinnahmen erzielen können.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Videos auch auf Social Media, Webseiten oder Blogs geteilt oder eingebettet werden. Das Einbetten von Videos wirft hierbei rechtliche Fragen auf. Schließlich kann sich ein urheberrechtlich geschütztes YouTube-Video durch das Einbetten nahezu unbegrenzt im Internet verbreiten – ohne dass der Rechteinhaber Kontrolle hätte. Ob dies das Urheberrecht der Nutzer verletzt wurde vom Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 entschieden. So wird das Urheberrecht nicht, durch das Einbetten von YouTube-Videos verletzt. Stellt ein Rechteinhaber sein Video frei ins Netz, ist das Einbetten auf Webseiten grundsätzlich unproblematisch, weil es urheberrechtlich nicht relevant ist.
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